Honorar

Die außergerichtliche Sachverständigentätigkeit unterliegt generell keiner gesetzlichen Vergütungsregelung.
Honorare für Gutachten werden individuell vereinbart.
Ich berechne mein Honorar nach Aufwand, da die Wertermittlung in komplizierten und komplexen Fällen zusätzliche Recherche erfordert und die jeweils passende Herangehensweise meist neu entwickelt werden muss.
Mein Stundensatz beträgt 200 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die gerichtliche Sachverständigentätigkeit wird über das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt.